Die Pflegewohnung Gebenstorf wird vom Verein für Alterssiedlung und dem regionalen Pflegezentrum
Baden geführt und beherbergt acht leicht- bis mittelschwerpflegebedürftige betagte Menschen.
Aufnahme: Für die Aufnahme in die Pflegewohnung Gebenstorf benötigen wir ein persönliches
Gesuch um Aufnahme sowie ein aktuelles, ärztliches Zeugnis.
Medikamente: Da wir nur über ein beschränktes Medikamentensortiment verfügen, bitten wir Sie oder
Ihre Angehörigen, die von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente für die ersten Tage mitzubringen.
Ansonsten werden alle von dem Arzt verordneten Medikamente durch unsere Apotheke bestellt.
Wäsche: Jedes Wäschestück muss beim Entritt mit dem Namen gekennzeichnet sein. Diese Dienstleistung kann
gegen ein Entgelt von uns übernommen werden. Für verlorengegangene, nicht gekennzeichnete Wäschestücke können
wir keine Haftung übernehmen.
Telefon: Es ist möglich einen Telefonapparat zu mieten, damit erhalten Sie Ihre Direktwahl-Nummer.
Es können keine privat mitgebrachten Apparate angeschlossen werden, ebenso ist ein Eintrag ins Telefonbuch nicht möglich.
Privates Mobiliar: Die Zimmer sind, bis auf das Pflegebett, unmöbiliert und es dürfen private Möbelstücke,
Bilder und TV-Geräte mitgebracht werden. Für Unterhalt, Reparaturen, Räumung und Entsorgung privater Gegenstände ist der
Eigentümer zuständig. Persönliche Wertgegenstände wie zum Beispiel: wertvolle Teppiche,
Bilder und ähnliches sind durch die Bewohner selber zu versichern.
Versicherung: Nach Eintritt in die Pflegewohnung Gebenstorf empfehlen wir Ihnen die Haftpflichtversicherung weiterzuführen.
Wertsachen: Für mitgebrachte Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck und Bargeld oder Wertpapiere können wir keine Haftung übernehmen.
Bei Fragen bezüglich Aufbewahrung von Wertgegenständen steht Ihnen die Wohnungsleitung zur Verfügung.
Kündigung/Austritt: Um die Nachfolgeregelung frühzeitig zu klären, bitten wir die Angehörigen bei Ableben oder endgültiger Verlegung
des Bewohners das Zimmer innerhalb von 10 Tagen zu räumen. Die Grundtaxe reduziert sich ab dem zweiten Tag um Fr. 25.00.
Die allgemeinen Bestimmungen sind ein Bestandteil des Pensionsvertrag