Regionales Pflegezentrum Baden
- Tagestaxe / Zimmerzuschläge / pers. Auslagen: Finanzierung durch BewohnerIn (AHV, PK,
EL, HE oder Vermögen)
- Pflegetaxe nach Berechnung "RAI-RUG" : Finanzierung über Krankenversicherung,
Rechnungstellung direkt an die Kranken- versicherung (Tiers payant)
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Altersheim St. Anna
- Tagestaxe / pers. Auslagen: Finanzierung durch PensionärIn (AHV, PK, EL, Vermögen
- Allfällige "Pflegetaxe": Finanzierung durch PensionärIn (keine Anwendung von
RAI-RUG)
- Arzt- / Medi- / Labor- / Therapiekosten: Finanzierung via Rückerstattungsweg durch KK
- Keine Beteiligung Stadt Baden (oder Einwohnergemeinden der jeweiligen PensionärInnen)
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Hilflosenentschädigung (HE)
- Allgemeines:
- Kein Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen des HB
- HE wird nach dem Gesundheitszustand des HB beurteilt
- Antrag an AHV-IV bei mittlerer bis schwerer Hilflosigkeit, welche jedoch seit 1 Jahr
bestehend sein muss (Hilflosigkeit gilt, wenn eine Person für alltägliche
Lebensverrichtungen dauernd auf Pflege, Unterstützung oder Überwachung angewiesen ist)
- Antrag auf HE durch HB oder deren Rechtsvertreter (Antragformular erhältlich bei
AHV-Zweigstelle oder RPB-Empfang)
- HE wird von AHV-IV direkt dem HB oder derem Rechtsvertreter ausbezahlt (nicht an RPB)
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Ergänzungsleistungen (EL)
- Allgemeines:
- Kein Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des HB
- EL helfen dort, wo Renten oder Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken
- Bei Antrag auf EL werden Einkommen aus AHV, PK oder allfälliges Vermögen überprüft
- Grundsatz: Falls laufende "Ausgaben" höher als die "Einnahmen"
sind, kommen EL zum Einsatz
- Antrag auf EL durch HB oder deren Rechtsvertreter (Antragformular erhältlich bei
AHV-Zweigstelle oder RPB-Empfang)
- Auskunftsstelle für detailliertere Fragen: Sozialdienste der jeweiligen Wohngemeinden
HB
- Regelmässige Überprüfung der EL durch die AHV-IV bei stationären HB. Veränderungen
der Tages- und Pflegetaxen entscheiden über allfällige Änderungen der EL.
- EL werden von AHV-IV direkt dem HB oder derem Rechtsvertreter ausbezahlt (nicht an RPB)
- Regelungen betr. EL gelten sinngemäss auch für Pensionäre des Altersheimes St. Anna
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