Finanzierung RPB / St. Anna

Finanzierungs-Mechanismen
am RPB und St. Anna (inkl. HE, EL)


Regionales Pflegezentrum Baden
  • Tagestaxe / Zimmerzuschläge / pers. Auslagen: Finanzierung durch BewohnerIn (AHV, PK, EL, HE oder Vermögen)
  • Pflegetaxe nach Berechnung "RAI-RUG" : Finanzierung über Krankenversicherung, Rechnungstellung direkt an die Kranken- versicherung (Tiers payant)

Altersheim St. Anna
  • Tagestaxe / pers. Auslagen: Finanzierung durch PensionärIn (AHV, PK, EL, Vermögen
  • Allfällige "Pflegetaxe": Finanzierung durch PensionärIn (keine Anwendung von RAI-RUG)
  • Arzt- / Medi- / Labor- / Therapiekosten: Finanzierung via Rückerstattungsweg durch KK
  • Keine Beteiligung Stadt Baden (oder Einwohnergemeinden der jeweiligen PensionärInnen)

Hilflosenentschädigung (HE)
  • Allgemeines:
    • Kein Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen des HB
    • HE wird nach dem Gesundheitszustand des HB beurteilt
    • Antrag an AHV-IV bei mittlerer bis schwerer Hilflosigkeit, welche jedoch seit 1 Jahr bestehend sein muss (Hilflosigkeit gilt, wenn eine Person für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf Pflege, Unterstützung oder Überwachung angewiesen ist)
  • Antrag auf HE durch HB oder deren Rechtsvertreter (Antragformular erhältlich bei AHV-Zweigstelle oder RPB-Empfang)
  • HE wird von AHV-IV direkt dem HB oder derem Rechtsvertreter ausbezahlt (nicht an RPB)

Ergänzungsleistungen (EL)
  • Allgemeines:
    • Kein Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des HB
    • EL helfen dort, wo Renten oder Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken
    • Bei Antrag auf EL werden Einkommen aus AHV, PK oder allfälliges Vermögen überprüft
    • Grundsatz: Falls laufende "Ausgaben" höher als die "Einnahmen" sind, kommen EL zum Einsatz
  • Antrag auf EL durch HB oder deren Rechtsvertreter (Antragformular erhältlich bei AHV-Zweigstelle oder RPB-Empfang)
  • Auskunftsstelle für detailliertere Fragen: Sozialdienste der jeweiligen Wohngemeinden HB
  • Regelmässige Überprüfung der EL durch die AHV-IV bei stationären HB. Veränderungen der Tages- und Pflegetaxen entscheiden über allfällige Änderungen der EL.
  • EL werden von AHV-IV direkt dem HB oder derem Rechtsvertreter ausbezahlt (nicht an RPB)
  • Regelungen betr. EL gelten sinngemäss auch für Pensionäre des Altersheimes St. Anna

Legende: HB = BewohnerIn; PK = Pensionskasse; KK = Krankenversicherung;
RAI-RUG = Qualitätssicherungs-System Pflege